Mobile Luftreiniger stellen in vielen Innenräumen wie z.B. Schulen, Kindertageseinrichtungen und auch Wohninnenräume eine Lösung zur Reduktion der Keimbelastung der Atemluft dar. Die Corona-Pandemie hat zu einem Boom auf dem Markt für mobile Luftreinigungsgeräte geführt. Die VDI-Komission Reinhaltung der Luft gibt nun mit einer neuen Richtlinie Anforderungen und Prüfkriterien für diese Geräte vor.
Welche Anforderungen müssen mobile Luftreiniger erfüllen?
In der VDI-EE 4300-14 “Messung von Innenraumluftverunreinigungen – Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten” werden Anforderungen und Prüfkriterien festgelegt. Luftreiniger, die diese Bedingungen erfüllen, sind zur wirksamen Reduktion der Virenbelastung in einem realen Raum geeignet.
Die folgenden Aspekte werden in der VDI-EE 4300 Blatt 14 im Besonderen betrachtet:
- Aufstellpositionen im Raum sollen entsprechend der Anweisungen der Hersteller erfolgen
- Filterklassen wie HEPA H13 (nach EN 1822 plus Vorfilterung z. B. ISO ePM10 50 % nach ISO 16890), Kombinationen von ePM1>50 % und ePM1>80 % nach ISO 16890 (ehemals F7 + F9) oder gleichwertig bei Geräten mit Filtern; Filter der Klasse H14 sind für die eingangs erwähnten Räumlichkeiten nicht erforderlich
- Sicherheit und Schutz vor Vandalismus
- bei UVC-Luftentkeimern: Vermeidung von UV-Strahlung außerhalb des Gerätes
- Luftvolumenstrom, der mindestens dem 4-fachen Luftwechsel pro Stunde entspricht; Dadurch wird ein Luftdurchsatz erreicht, der ausreichend hoch ist, um die gesamte Raumluft binnen hinreichend kurzer Zeit durch die Geräte zu leiten.
- Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegelpegel) nach ASR 3.7 (z.B. für Schulen Schalldruckpegel kleiner/gleich 35 dB(A))
- Behaglichkeitsaspekte (Vermeiden von Zugluft)
- Reinigungsleistung bei Filtergeräten (Effizienz der Filterung > 90%, Prüfung im Labor unter realraumähnlichen Bedingungen)
- Mindestdosis bei UVC-Luftentkeimern bei Einmalpassage ≥ 70 J/m²
- Vermeidung unerwünschter Nebenprodukte (vor allem Ozon bei Verfahren mit Ionisation/Plasma, UV-C); der Resteintrag von Ozon in die Raumluft soll unter 10 µg/m3 liegen.
Sachgerechte Aufstellung erforderlich
Die Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Strömungsprofile der Luft, bauliche Einbauten etc.), welche die Partikelabscheidung respektive die Inaktivierung durch alternative Verfahren beeinflussen, ist notwendig.
Die von einem geeigneten Luftreiniger zu erreichenden geräte- und technologiespezifischen Werte sind in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst. Neben diesen Werten wird auch die Aufstellung der mobilen Luftreiniger vor Ort thematisiert. Nur bei sachgerechter Aufstellung ist eine verlässliche und wirksame Virenreduktion in der Praxis erreichbar.
In einer Kurzfassung sind wichtige Eckpunkte der VDI-EE 4300 Blatt 14 zusammengefasst und können zur Grundlage von Beschaffungsentscheidungen an Schulen und anderen Einrichtungen, bei denen eine zeitnahe Anschaffung mobiler Luftreiniger erwogen wird, herangezogen werden. Die Kurzfassung steht kostenfrei zum Download bereit.
Die VDI-EE 4300 Blatt 14 wird im Ausschuss “Innenraumluft” der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss erarbeitet. Für UVC-Luftentkeimer verweist die VDI-EE 4300 Blatt 14 auf die DIN/TS 67506, die derzeit im DIN bearbeitet wird und im Spätherbst 2021 erscheint.
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Elisabeth Hösen-Seul
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss
E-Mail-Adresse: hoesen@vdi.de