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Wachstumschancengesetz: Investitionsbedingungen schaffen

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, sieht Steuererleichterungen für Unternehmen vor. Das BMF hatte am 17.7.2023 den Referentenentwurf für das Gesetz veröffentlicht, das wie ein Jahressteuergesetz sehr viele bedeutsame Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen enthält.

von | 17.08.23

Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung und Leiter der Steuerabteilung
Foto: ©VDMA
Wachstumschancengesetz: Statement des VDMA
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, sieht Steuererleichterungen für Unternehmen vor. Das BMF hatte am 17.7.2023 den Referentenentwurf für das Gesetz veröffentlicht, das wie ein Jahressteuergesetz sehr viele bedeutsame Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen enthält.

Die Bunderegierung beabsichtigt, zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und Innovationen wagen können. Anlässlich der Kabinettsbefassung mit dem Entwurf für ein Wachstumschancengesetz erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung und Leiter der Steuerabteilung:

Wachstumschancengesetz längst überfällig

„Das Wachstumschancengesetz ist der längst überfällige Einstieg in den dringend notwendigen politischen Reformprozess für Deutschland. Es enthält zahlreiche vom Maschinenbau seit Jahren geforderte steuerpolitische Maßnahmen wie die erneute Möglichkeit der degressiven Abschreibung, den erweiterten Verlustrücktrag oder auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.“

Mindestgewinnbesteuerung für konjunkturelle Erholung aussetzen

Die breite Zustimmung in Wirtschaft, Wissenschaft und letztlich auch innerhalb der Regierungskoalition belege Wiechers zufolge die Eignung des Vorhabens zur gezielten Unterstützung unternehmerischer Investitionen und Innovationen, ohne die der deutsche Maschinenbau die tiefgreifende Transformation nicht werden stemmen können. Bedauerlich sei, dass die Regierung nicht die Kraft zu finden scheine, die für eine konjunkturelle Erholung notwendige Aussetzung der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung zu verabschieden. Ebenso scheinen im Verlauf der Ressortabstimmung weitere sinnvolle Vorhaben, wie zum Beispiel die angedachten Neureglungen zur Verwendungsreihenfolge bei der Thesaurierungsbesteuerung auf der Strecke geblieben zu sein.

Investitionsbedingungen in der Breite verbessern

Wiechers weiter: „Hier setzen wir auf den weiteren parlamentarischen Prozess, und hoffen, dass die Regierung den nun eingeschlagenen Weg der Reformen konsequent weiter geht und nicht nur Investitionsbedingungen beim Klimaschutz, sondern in der Breite verbessert. Hierzu ist das Steuerrecht prädestiniert, da es gute Rahmenbedingungen für alle Unternehmen schafft und nicht allein auf selektive Subventionen für einzelne Unternehmen setzt.“

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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