28.03.2024 I Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zum Referentenentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes sowie zum Entwurf der Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie Stellung genommen.
Aus VKU-Sicht sind die unterirdische Speicherung (CCS) und die Wiedernutzung von Kohlenstoff (CCU) wichtige Bausteine, um das globale Klima stabilisieren zu können.
Vorrang für den Schutz der Trinkwasserressourcen
Während CCS und CCU bei Gaskraftwerken wirtschaftlich äußerst fraglich sind, werden diese Klimaschutztechnologien insbesondere für die hiesige kommunale Abfallwirtschaft, aber auch bei der Verbrennung von Klärschlamm oder Biomasse sowie Biogas zukünftig eine Rolle spielen müssen. Allerdings: Diese Prozesse dürfen dann unter keinen Umständen den Schutz der Trinkwasserressourcen beeinträchtigen.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Um in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen, führt an CCS und CCU kein Weg vorbei. Das gilt insbesondere auch für die kommunale Abfallwirtschaft. Bei der thermischen Abfallverwertung sind Restemissionen von Kohlendioxid unvermeidbar, weshalb die CO₂ -Abscheidung bei der thermischen Abfallbehandlung eine besondere Bedeutung hat. Wenn bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen das Kohlendioxid künftig vollständig aufgefangen wird, wird die thermische Abfallbehandlung übrigens sogar zu einer klimapositiven Technologie, die im Saldo der Atmosphäre Kohlendioxid entzieht und so die Aufheizung der Atmosphäre bremst. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Klarheit über die Förderung der Abscheidung nicht-vermeidbarer Emissionen besteht: Auch kommunale Unternehmen müssen von der Förderung profitieren können.
Während CCS und CCU in der Abfallwirtschaft eine Rolle spielen werden, ist deren großflächige Nutzung in fossil betriebenen Gaskraftwerken kaum zu erwarten. Der Grund dafür ist die absehbar geringe Wirtschaftlichkeit aufgrund hoher Investitionen, geringer Volllaststunden oder beschränkter Nutzungsdauer aufgrund des Umstiegs auf nicht-fossile Brennstoffe spätestens bis 2045. Zudem soll es keine Förderung geben.
Gut ist, dass die dauerhafte CO₂-Speicherung im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) nicht vorgesehen ist. Damit werden etwaige Nutzungskonkurrenzen zur Wasserversorgung vermieden, zumal die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der dafür notwendige Grundwasser- und Ressourcenschutz ohnehin elementar für das Land sind. Deshalb: Vorrang für den Schutz der Trinkwasserressourcen vor CCS und CCU.“