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PFAS-Verbot: Gegenantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Antrag eingereicht, in dem sie sich gegen das geplante PFAS-Verbot der EU ausspricht. Auch Sprecher der FDP und der SPD lehnen die Beschränkungen in der derzeit geplanten Form ab.

von | 25.01.24

Bild: Deutscher Bundestag/Marc Beckmann
Bundestag Bundesregierung

25.01.2024 Ι Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Antrag eingereicht, in dem sie sich gegen das geplante PFAS-Verbot der EU ausspricht. Auch Sprecher der FDP und der SPD lehnen die Beschränkungen in der derzeit geplanten Form ab.

„Vorteile von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen, Wertschöpfung erhalten, Gesundheit und Umwelt schützen“ lautet der Titel des vorgelegten Antrags. Der Antrag liegt nun zu weiteren Beratungen dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vor.

PFAS differenziert regulieren

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, gegenüber der EU gegen ein PFAS-Verbot und stattdessen „für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten“. Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher.

Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen. So könne man Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herstellen. Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.

VDMA: Schaden für die Wirtschaft abwenden

In der Vorbemerkung zum Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass die chemische Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen durch ihre wasser- und fettabweisende Eigenschaft sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität eine nicht mit anderen Stoffen vergleichbare Gruppe von Chemikalien darstellt.

Diese kommt häufig dort zum Einsatz, wo Produkte oder industrielle Prozesse entweder extremen Bedingungen ausgesetzt sind oder besondere Anforderungen an das Produkt herrschen. Beispiele sind bei der Schutzkleidung von Feuerwehrleuten, in medizinischen Anwendungen oder in der Halbleiterproduktion.

„Die Politik geht endlich auf die berechtigten Bedenken und Warnungen der Industrie ein. Statt eines Pauschalverbots braucht es eine differenzierte Regulierung. PFAS, die als nicht risikobehaftet eingestuft sind, müssen vom Verbot ausgenommen werden. Jede der Parteien ist jetzt in der Pflicht ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um den Schaden für die Wirtschaft wirklich abzuwenden“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.

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