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Klimaneutralität & EU: Zertifizierung fördert neue CO2-Entnahmetechnologien

Ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität: Das Europäische Parlament und der Rat der EU hat sich auf einen ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen verständigt. Die Zertifizierung fördert neue CO2-Entnahmetechnologien und eine klimaeffiziente Landwirtschaft durch Entnahme von CO2.

von | 21.02.24

Klimaneutralität: Vorläufige Einigung zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU
Quelle: reeel I Adobe Stock
Klimaneutralität: Neue Verodnung der EU
21.02.2024 I Ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität: Das Europäische Parlament und der Rat der EU hat sich auf einen ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen verständigt. Die Zertifizierung fördert neue CO2-Entnahmetechnologien und eine klimaeffiziente Landwirtschaft durch Entnahme von CO2.

Die vorläufige Einigung trägt zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU bei. Dieser neue Rahmen hilft der EU, Klimaneutralität zu erreichen. Aus Gründen der Transparenz wird der CO2-Abbau und die klimaeffiziente Landwirtschaft zertifiziert. Die Einigung enthält Zertifizierungsvorschriften für:

  • Klimaeffiziente Landwirtschaft, wie die Wiederherstellung von Wäldern und Böden und die Vermeidung von Bodenemissionen. Die Wiedervernässung von Torfmooren, eine effizientere Nutzung von Düngemitteln und andere  landwirtschaftliche Verfahren.
  • Industrielle CO2-Entnahmen, z. B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung und-Speicherung, oder direkte CO2-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft.
  • Bindung von Kohlenstoff in langlebigen Produkten und Materialien wie Baustoffen auf Holzbasis oder Biokohle.

Wirtschaftliche Vorteile für Verbraucher

Mit den vereinbarten Kriterien ist sichergestellt, dass der CO2-Abbau korrekt quantifiziert und Kohlenstoff für einen vereinbarten langfristigen Zeitraum gespeichert wird. Dies geht über bestehende Praktiken hinaus und trägt auch zu umfassenderen Nachhaltigkeitszielen bei. Die Einrichtung eines EU-Registers sichert ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf zertifizierte CO2-Entnahmen. Dies geschieht innerhalb von vier Jahren und für die zeitliche Überbrückung steht das Register bestehender Zertifizierungssysteme zur Verfügung. Die Verordnung sieht eine Priorisierung der zu entwickelnden Zertifizierungsmethoden vor. Auf dieser Grundlage setzt die Kommission mit Unterstützung einer Expertengruppe für CO2-Entnahme ihre Arbeit zur Entwicklung glaubwürdiger und maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von CO2-Entnahmetätigkeiten fort.

Unter Umständen sind zertifizierte CO2-Entnahmen die Grundlage für neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Durch private Systeme und die Unterstützung des öffentlichen Sektors schafft man wirtschaftliche Vorteile für Verbraucher und eine Belohnung für umweltfreundliche Verfahren. Die klimaeffiziente Landwirtschaft schafft neue Geschäftsmodelle für Land- und Forstwirte. Gefördert wird laut Verordnung auch der Einsatz langlebiger biobasierter Gebäudeprodukte. Kohlenstoff ist somit über mehrere Jahrzehnte oder länger gebunden und neue nachhaltige Gebäudetechniken werden gefördert.

Next Step zur Klimaneutralität

Auch die finanzielle Unterstützung für Technologien zur Entfernung von CO2-Emissionen ist gesichert. So wird mit der Verordnung neue private und öffentliche Finanzmittel, einschließlich Wirkungsfinanzierungen und ergebnisbasierte öffentliche Unterstützung, mobilisiert. Auf Grundlage der zertifizierten Entnahmen und Emissionsreduktionen besteht für CO2-Entferner und CO2-Landwirte die Möglichkeit einer Belohnung. Die Verordnung unterstützt auch das Neue Europäische Bauhaus, indem sie die CO2-Speicherkapazität biobasierter und energieeffizienter Baumaterialien anerkennt. Die Kommission wird den CO2-Abbau weiterhin über verschiedene Programme finanzieren. Darunter fällt der Innovationsfonds, die gemeinsame Agrarpolitik, die Fonds für regionale Entwicklung, das LIFE-Programm und das Programm Horizont Europa ( inkl. der Mission „Ein Boden-Deal für Europa“).

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Einigung noch förmlich billigen. Nach Abschluss der Prozesse wird die neue Rechtsvorschrift im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt in Kraft. Mit dem 2021 unterzeichneten Europäischen Klimagesetz verpflichtet sich die EU zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Dies bedeutet, dass bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen hergestellt ist.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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