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Schädliche Emissionen: Neue Regeln für die Industrie

Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, die IED-Maßnahmen auf Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) auszuweiten. Ausgenommen sind Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten.

von | 21.03.24

Die neuen Regeln senken schädliche Emissionen
Quelle: freeman83 I AdobeStock
Die neuen Regeln senken Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen und große Tierhaltungsbetriebe
21.03.2024 I Neue Regeln sollen schädliche Emissionen aus Industrieanlagen und großen Schweine- und Geflügelhaltungsbetrieben senken, um Gesundheit und Umwelt zu schützen.

Das EU-Parlament hat die Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Richtlinie über Emissionen aus der Industrie (IED) mit 393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen sowie die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen mit 506 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass für die betreffenden Sektoren die strengsten erreichbaren Emissionswerte festgelegt werden müssen. Um die Wasserknappheit zu bekämpfen, werden Umweltleistungsziele für den Wasserverbrauch verpflichtend. Für die Bereiche Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffverbrauch werden die Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen, und für neue Techniken werden sie indikativ sein.
Die überarbeitete IED gilt nun auch für Anlagen der mineralgewinnenden Industrie (Bergwerke) und Großanlagen zur Herstellung von Batterien.

Schädliche Emissionen: EU plant Gegenseitigkeitsregel

Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, die IED-Maßnahmen auf Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) auszuweiten. Ausgenommen sind Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten.

Für Geflügel gilt die Richtlinie für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Masthähnchen mit mehr als 280 GVE. Für Betriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt die Grenze bei 380 GVE.
Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob es notwendig ist, die Emissionen aus der Tierhaltung, einschließlich der Rinderhaltung, weiter zu regeln und eine Gegenseitigkeitsklausel einzuführen. Damit wird sichergestellt, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen wie die EU-Vorschriften erfüllen, wenn sie in die EU exportieren.

Sanktionen bei schweren Verstößen

Die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Genehmigung, dem Betrieb und der Kontrolle regulierter Anlagen werden verbessert. Deshalb wird das Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt. Dort haben die Bürger Zugang zu Daten über alle EU-Genehmigungen und lokale Verschmutzungstätigkeiten.
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen bei schwerwiegenden Verstößen mit Sanktionen in Höhe von mindestens 3 % des EU-Jahresumsatzes des Betreibers rechnen. Die EU-Länder räumen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht ein, eine Entschädigung für Gesundheitsschäden zu fordern.

Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter Radan Kanev (EVP, Bulgarien):

„Die heutige Abstimmung zeigt das Engagement des Parlaments für die Null-Schadstoff-Ziele des Grünen Deal und für die Gesundheit der Europäer. Sie zeigt auch, dass diese Ziele erreicht werden können, ohne den Unternehmen und insbesondere den europäischen Landwirten zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufzubürden. Die Abstimmung unterstreicht, dass die Abgeordneten verstehen, warum die Landwirte protestieren.“

Das Gesetz muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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