27.02.2024 Ι Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 26.02. die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes vorgelegt. Demnach sollen die Anwendung von CCS/CCU, der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden ausgeschlossen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor.
Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung von CO2, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung von CO2. Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.
Carbon Capture Storage & Usage ermöglichen
Dazu Bundesminister Habeck: “Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden. Sonst sind die Klimaziele unmöglich zu erreichen. Die Technologie ist auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland. Ein Verzicht darauf würde uns Wettbewerbsnachteile verschaffen und uns teuer zu stehen kommen. (…) Wir wollen auch die Offshore-Speicherung erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir aber aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung anstatt sie auf andere zu verlagern.”
In Europa betreiben bzw. planen Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Island, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich daher bereits geologische Speicher. Die USA fördern mit dem Inflation Reduction Act die CCS/CCU-Technologien. Auch die Europäische Kommission treibt die europaweite Anwendung der Technologie u.a. über den Net Zero Industry Act voran. Am 6. Februar 2024 wurde zudem eine Mitteilung der Kommission mit einer Industrial Carbon Management Strategy veröffentlicht.
Emissionen vermeiden, abscheiden und speichern
Unstrittig sei für Habeck, dass die CCS-Technologie nur eine notwendige Ergänzung in der Klimapolitik sei: “Im Zentrum unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen zu lassen. Deshalb forcieren wir mit enormer Kraft und Erfolg den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir treiben den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern, mehr Energieeffizienz und eine Kreislaufwirtschaft voran. All das ist Klimaschutz. Aber Deutschland hat das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das ist sehr ambitioniert. Und es gibt Emissionen in der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind. Das gilt vor allem bei der Herstellung von Zement und Kalk und der thermischen Abfallbehandlung. Hier müssen wir verbleibendes CO2 abscheiden und speichern. Nur dann können wir diese Industriezweige in Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen.”
“Wir blicken mittlerweile auf viele Jahre der Erforschung, Erprobung und Anwendung der CCS-Technologie zurück. Mit diesem Erfahrungsschatz können wir heute sagen: Diese Technologie ist sicher. Risiken sind – wie die im Bergbau oder in der Chemieindustrie – managebar. Deutschland ist auch nicht allein, wenn wir CCS ermöglichen. Im Gegenteil. Viele Industrieländer gehen bei der Entwicklung der Technologie bereits mit großen Schritten voran. Deutschland agiert hier im europäischen und internationalen Konzert. Mit dieser Entscheidung ermöglichen wir auch, dass deutsche Unternehmen hier Know-how aufbauen und so zukünftige Wertschöpfung mit der CCS/CCU-Technologie sichern.”
Die vorgelegten Eckpunkte zeigen wichtige Weichenstellungen auf, die dann in der Carbon Management-Strategie fachlich tiefer ausbuchstabiert und quantifiziert werden. Sie bilden zudem die Grundlage für Anpassungen des Rechtsrahmens zu CCS/CCU in Deutschland. Hierzu hat das BMWK einen Referentenentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) vorgelegt, die vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO2-Pipelineinfrastruktur schaffen soll. Im Referentenentwurf wird zudem die Speicherung Offshore, d.h. in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel, in engen Grenzen und unter Ausschluss einer Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten, erlaubt. Die Speicherung Onshore wird weiterhin nicht ermöglicht.
Die Eckpunkte der Carbon Management Strategie finden Sie hier im Detail und den Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.