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Wie sehr ist die Membrantechnik von einer PFAS-Beschränkung betroffen?

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Autor: Hildegard Lyko

Membranmodule
Berghof Membrane Technology GmbH
19.06.2023 | Am 23. März 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Konsultation zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) eröffnet. Diese Konsultation dauert bis zum 25. September 2023. Die Beschränkung von PFAS betrifft auch die Hersteller von Membranprodukten.

Die Deutsche Gesellschaft für Membrantechnik (DGMT) e.V. hat bereits eine erste Eingabe bei der ECHA zusammen mit der figawa – Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. eingereicht.

Derzeitiger Stand gemäß des von den Ländern Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeiteten Vorschlags ist, dass alle Materialien, die polymere und nicht-polymere PFAS enthalten und nicht auf einer Ausnahmeliste stehen, innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2026 verboten werden. Je nach Anwendung haben Unternehmen 1,5 bis maximal 13,5 Jahre Zeit, Alternativen für PFAS zu finden. Diese Fristen hängen unter anderem von der Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der PFAS-Alternativen ab, aber auch von der Informationsbasis, die den Behörden bei der Erstellung des Dossiers zur Verfügung stand. Für potenzielle Ausnahmen vom PFAS-Verbot können im Rahmen der Konsultation weitere Informationen vorgelegt werden, um die Notwendigkeit einer solchen Ausnahme zu begründen.

Erste Eingabe der figawa zu Materialien für die Versorgung mit Wasser, Gas und Öl

Bereits in der vergangenen Woche hat die figawa zusammen mit der DGMT eine allgemeine Eingabe bei der ECHA eingereicht, in der sie darlegt, welche wichtige Rolle Fluorpolymere in technischen Komponenten für die Versorgung von Haushalten, Kommunen und Industrie mit Gas, Wasser und Öl und die Entsorgung, unter anderem im Zusammenhang mit der Membrantechnik spielen und dass die derzeit verwendeten Substanzen alle die PLC (polymer of low concern)-Kriterien erfüllen. Die Vereinigungen stellen heraus, dass nicht alle PFAS-Klassen dasselbe Gefahrenprofil haben und deshalb eine Einteilung der Stoffe nach dem mit ihnen verbundenen Risiko stattfinden sollte.

Fakten sammeln bei DGMT-Mitgliedern

PFAS im Anwendungsbereich des derzeit diskutierten Beschränkungsvorschlags sind definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthalten. Dazu gehören damit auch Fluorpolymere wie PVDF und PTFE und Polymere mit fluorierten Seitenketten wie fluorierte Polyacrylate und Polyurethane. Die Beschränkung gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung unabhängig von der Human- oder Ökotoxizität sowie Bioverfügbarkeit oder Bioakkumulation der einzelnen PFAS. Neben den in der Trink- und Abwasseraufbereitung eingesetzten Filtrationsmembranen sind auch die in elektrochemischen Prozessen verwendeten PEM-Membranen betroffen.

Um die von der figawa und der DGMT eingereichte erste Eingabe mit Fakten zu unterlegen, bittet die DGMT betroffene Mitgliedsunternehmen, sich (ggfs. zusätzlich zu ihrer eigenen Eingabe bei der ECHA) an der Initiative von DGMT und figawa zu beteiligen. Dazu wird es für die Unternehmen einen Fragebogen geben, der als Grundlage für die nächste Eingabe zur Konsultation dient.

PVDF: ein wichtiges Membranmaterial für zahlreiche Anwendungen

Zwei Drittel der zur Trinkwasseraufbereitung und Abwasserreinigung eingesetzten Membranen bestehen aus Polyvinylidenflourid (PVDF). Darüber hinaus wird dieses Polymer, das wegen seiner hohen Stabilität geschätzt wird, in weiteren Membranprodukten verwendet. Der Membranexperte Dr. Greame Pearce, Direktor von Membrane Consultancy Associates Ltd., beschreibt in seinem Blog auf der Webseite „The MBR Site“ die Herstellung und Eigenschaften von PVDF, vergleicht die vorgeschlagene PFAS-Beschränkung in der EU und die geltenden Regeln in den USA und diskutiert die wirtschaftlichen und technischen Konsequenzen, die ein Verbot dieses Membranmaterials innerhalb der EU haben kann.

DGMT-Online-Seminar

Am 4. Juli 2023 wird Dr. Frauke Averbeck von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den regulatorischen Rahmen bei PFAS aus der Perspektive der BAuA erläutern. Anmeldungen zu diesem Vortrag sind über die Webseite der DGMT möglich.

 

 

 

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