Am 20. Juni 2023 trat die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland in Kraft, die wesentliche Elemente der neuen EU Trinkwasserrichtlinie umsetzt. Weitere Anforderungen betreffen die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung, für die bisher nur ein Referentenentwurf vorliegt und in der das Konzept des Risikomanagements weiter konkretisiert wird. Die Anforderungen an Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Gesundheitsämter, die in diesen Verordnungen geregelt sind, sind erheblich.
Im 33. WTS wollen die Veranstalter vom Lehrstuhl und der Versuchsanstalt für Siedlungswasserwirtschaft mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten die Umsetzung dieser Anforderungen in die Praxis diskutieren, insbesondere unter den Randbedingungen der Struktur der bayerischen Trinkwasserversorgung.