Mit der geplanten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung Recycling und Abfallvermeidung stärken und erstmals auch Rohstoffsouveränität und Versorgungssicherheit ausdrücklich im Gesetz verankern. Der TÜV-Verband begrüßt diese Ausrichtung, fordert für den Einsatz zurückgewonnener Rohstoffe jedoch einheitliche Qualitätsanforderungen, verlässliche Nachweise und unabhängige Prüfungen.
Hintergrund ist die Abhängigkeit Deutschlands von Importen zahlreicher Rohstoffe, darunter Metalle, Kunststoffe und seltene Erden. Eine stärkere Kreislaufführung soll dazu beitragen, Materialien länger zu nutzen, zurückzugewinnen und Primärrohstoffe zu ersetzen.
„Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft wird zunehmend zu einer Frage der Rohstoffsicherheit und der Widerstandsfähigkeit unserer gesamten Wirtschaft. Recycelte Rohstoffe und Materialien können sich aber nur dann durchsetzen, wenn sich Unternehmen auf ihre Qualität verlassen können. Unabhängige Prüfungen schaffen dieses Vertrauen. Sie sorgen dafür, dass für alle Marktteilnehmenden die gleichen Maßstäbe gelten“, so Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband.
Technologieoffene Regeln für Recycling
Die Novelle soll sowohl werkstoffliche als auch chemische Verfahren ausdrücklich als Formen des Recyclings einordnen. Der TÜV-Verband spricht sich dabei gegen eine Bevorzugung einzelner Technologien aus. Maßgeblich sollte vielmehr sein, welche Rohstoffe zurückgewonnen werden und in welchem Umfang sie Primärrohstoffe ersetzen können.
„Wir sollten Recycling nicht danach bewerten, welches Verfahren zum Einsatz kommt, sondern danach, was am Ende tatsächlich zurückgewonnen wird. Entscheidend ist, dass hochwertige Rohstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen und dort Primärrohstoffe ersetzen können“, sagt Petrich.
Zudem plädiert der Verband für möglichst einheitliche europäische Regelungen. Nationale Sonderwege könnten den grenzüberschreitenden Einsatz von Recyclingrohstoffen erschweren.
Herstellerangaben einheitlich überprüfen
Die Reform könnte außerdem zusätzliche Informationspflichten für Hersteller einführen, etwa zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten. Auch Angaben zu enthaltenen Schadstoffen und zur Rückgewinnbarkeit kritischer Rohstoffe könnten eine Rolle spielen.
Für solche Angaben fordert der TÜV-Verband klare und einheitliche Prüfkriterien. Nachweise sollten vergleichbar, nachvollziehbar und digital nutzbar sein, damit Unternehmen sie einheitlich umsetzen und Behörden die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren können.
Bestehende Prüfstrukturen weiter nutzen
Viele Einzelheiten der Reform sollen erst in nachfolgenden Rechtsverordnungen festgelegt werden. Bei deren Ausgestaltung sollten aus Sicht des Verbands unter anderem Wirtschaft, Länder, kommunale Entsorger sowie unabhängige Sachverständige und Prüfstellen frühzeitig eingebunden werden.
Zusätzliche parallele Kontrollstrukturen hält der TÜV-Verband nicht für erforderlich. Entsorgungsfachbetriebe werden bereits von technischen Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften zertifiziert und von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Der Verband empfiehlt, diese bestehenden Prüf- und Zertifizierungsstrukturen auch für künftige Nachweis- und Datenanforderungen zu nutzen.







