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Recycling von Baustoffen: Stellungnahme der Verbände zur Mantelverordnung

Am 6. November 2020 hat das Plenum des Bundesrates der Mantelverordnung zugestimmt, mit der erstmalig bundeseinheitliche Regelungen für das Recycling mineralischer Bauabfälle, industrieller Nebenprodukteund Boden geschaffen werden sollen. Die Mantelverordnung wurde rund 15 Jahre intensiv diskutiert und es ist nach wie vor noch ganz geklärt, in welchem Umfang die Verordnung dazu beitragen kann, die Kreislaufwirtschaft […]

von | 03.03.21

Am 6. November 2020 hat das Plenum des Bundesrates der Mantelverordnung zugestimmt, mit der erstmalig bundeseinheitliche Regelungen für das Recycling mineralischer Bauabfälle, industrieller Nebenprodukteund Boden geschaffen werden sollen. Die Mantelverordnung wurde rund 15 Jahre intensiv diskutiert und es ist nach wie vor noch ganz geklärt, in welchem Umfang die Verordnung dazu beitragen kann, die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu verbessern und den Schutz natürlicher Ressourcen voranzubringen. Mit den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben sind weitere Kompromisse gefunden worden, um eine ausgewogene Balance zwischen Umwelt-und Medienschutz auf der einen Seite und einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite zu erreichen. Die Verbände der Branche sind allerdings nicht begeistert von der Mantelverordnung.

Recycling von Bauabfällen soll geregelt werden

Mit einer sog. Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, will die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle – z.B. Bauschutt – bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden. Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Verbände wünschen Verabschiedung der Mantelverordnung

Die Verbände der Branche, wie unter anderem Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) plädieren in ihrer Stellungnahme vom 9. Februar 2021 für die Verabschiedung der Mantelverordnung für die Verwertung mineralischer Bauabfälle und industrieller Nebenprodukte. Auch der DWA trägt diesen Kompromiss mit. Eventuelle Schwachstellen können im Rahmen der Evaluation nachgebessert werden. Die unterzeichnenden Verbände plädieren dafür, die vom Bundesrat beschlossene Fassung der Mantelverordnung zu verabschieden. Die Vorteile einer zeitnahen Verabschiedung der Mantelverordnung überwiegen aus ihrer Sicht gegenüber den Nachteilen und sie vertrauen darauf, dass etwaige Schwachstellen im Rahmen der Evaluation zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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