Pflanzenschutzmittel tragen zu sicheren landwirtschaftlichen Erträgen bei, ihre Wirkstoffe können jedoch Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben. Vor diesem Hintergrund bewertet die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Pläne der Europäischen Union kritisch, die bisher auf zehn Jahre befristete Genehmigung von Pflanzenschutzwirkstoffen künftig unbefristet zu erteilen.
Befristete Zulassung als Kontrollinstrument
Derzeit müssen Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene zugelassen und nach zehn Jahren erneut bewertet werden. Nach Auffassung der Autorinnen und Autoren des Fokuspapiers ist diese regelmäßige Überprüfung ein wichtiger Bestandteil eines lernfähigen Regulierungssystems. Erfahrungen aus bisherigen Neubewertungen hätten gezeigt, dass Wirkstoffe aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder verschärfter Bewertungsmaßstäbe vom Markt genommen wurden.
Zudem verweisen die Fachleute darauf, dass Unternehmen teilweise aus wirtschaftlichen Gründen auf eine erneute Zulassung verzichten. Eine unbefristete Genehmigung könnte daher dazu führen, dass bedenkliche oder veraltete Wirkstoffe länger im Einsatz bleiben.
Risikobasierte Fristen statt genereller Entfristung
Statt die Neubewertung vollständig abzuschaffen, empfiehlt das Fokuspapier eine stärkere Orientierung am Gefährdungspotenzial der jeweiligen Wirkstoffe. Demnach könnten Stoffe mit geringem Risiko längere Zulassungszeiträume erhalten, während für andere weiterhin regelmäßige Überprüfungen erforderlich wären.
Umweltmonitoring nach der Zulassung
Darüber hinaus sprechen sich die Autorinnen und Autoren für eine systematische Nachmarktkontrolle aus. Bislang basieren Zulassungsentscheidungen vor allem auf Laboruntersuchungen und Modellierungen. Ein begleitendes Umweltmonitoring könnte zusätzliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Auswirkungen der Wirkstoffe liefern und mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkennen.
Kritik an längeren Aufbrauchfristen
Auch die geplante Verlängerung der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen stößt auf Kritik. Nach geltendem Recht dürfen Produkte mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen noch bis zu 18 Monate verwendet werden. Die von der EU diskutierte Ausweitung auf drei Jahre würde nach Ansicht der Expertinnen und Experten die Nutzung bereits als bedenklich eingestufter Stoffe unnötig verlängern.
Zum Fokuspapier „Geplante Änderung der Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen: Vorschläge der EU-Kommission verringern das Schutzniveau für Mensch und Umwelt“







