Mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) sind rechtliche Rahmenbedingungen für Carbon-Management-Technologien in Deutschland in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung betrifft den Umgang mit schwer vermeidbaren CO2-Emissionen aus der Industrie, etwa aus der Zement- und Kalkherstellung, und eröffnet Perspektiven für Abscheidung, Nutzung und geologische Speicherung von Kohlendioxid.
Kommerzielle Speicherung möglich
Das überarbeitete Gesetz erlaubt erstmals den kommerziellen Betrieb von CO2-Speicherung. Neben der Offshore-Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel können Bundesländer nun auch Onshore-Speicher zulassen, sofern sie sich aktiv dafür entscheiden.
Zudem stuft das Gesetz CO2-Speicherung und -Transport als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse ein. Transportleitungen werden als Energieinfrastruktur definiert, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll.
Offene Fragen beim Transport
Während der Pipeline-Transport rechtlich verankert ist, fehlen bislang Regelungen für alternative Transportwege. Aus Sicht von Expertinnen und Experten sind multimodale Lösungen wie Schiff, Schiene oder Straßentransport notwendig, da nicht alle Emittenten kurzfristig an ein Pipelinenetz angebunden werden können.
Haftung, Monitoring und Transparenz
Die Novelle konkretisiert zudem die Haftungsregelungen für CO2-Speicher. Betreiber bleiben zunächst für Betrieb, Überwachung und Nachsorge verantwortlich, bevor diese Aufgaben langfristig auf den Staat übergehen. Monitoring- und Rückstellungspflichten sind klarer gefasst, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig wird diskutiert, ob weitergehende Transparenzpflichten der Betreiber auch nach dem Übergang sinnvoll wären.
Geplant ist des Weiteren der Aufbau einer zentralen CO2-Speicher- und -Transportdatenbank. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt verpflichtend, soll jedoch stärker digitalisiert werden.
Einordnung in europäische Vorgaben
Das novellierte KSpTG orientiert sich an europäischen Vorgaben, insbesondere an der CCS-Richtlinie und den Klimazielen bis 2025. Erstmals werden auch Verfahren berücksichtigt, die CO2 direkt aus der Atmosphäre entfernen.
Nach Einschätzungen der TÜV Nord Group sind weitere Präzisierungen notwendig, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Investitionssicherheit zu schaffen und den Hochlauf von CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zu unterstützen.







