Anorganische faserförmige Partikel, darunter Asbest, können ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die VDI 3492 definiert deshalb ein einheitliches Verfahren, mit dem Fachleute die Anzahlkonzentration solcher Partikel in der Luft erfassen und bewerten können. Die Richtlinie beschreibt, wie Prüfer:innen Proben planen, durchführen und auswerten.
Analyse mittels REM/EDXA
Für die Untersuchung setzt die Richtlinie auf die Rasterelektronenmikroskopie in Kombination mit energiedispersiver Röntgenanalyse (REM/EDXA). Dieses Verfahren erlaubt es, einzelne Fasern morphologisch und chemisch zu charakterisieren und eindeutig zu klassifizieren.
Unter den festgelegten Standardbedingungen erreicht das Verfahren eine Nachweisgrenze von unter 300 Fasern pro Kubikmeter Luft. Die analytische Empfindlichkeit liegt bei 100 Fasern pro Kubikmeter.
Hinweise zur Differenzierung von Fasertypen
Neben der quantitativen Bestimmung enthält die Richtlinie auch Vorgaben zur Unterscheidung von Produktfasern sowie Hinweise zur Bestimmung organischer Fasern. Dazu zählen unter anderem Chrysotil, Amphibolasbest sowie Calciumsulfat.
Grundlage für Gutachten und Sanierungsmaßnahmen
Mit der VDI 3492 werden einheitliche Rahmenbedingungen für die Messungen von anorganischen Faserpartikeln geschaffen. Die Richtlinie führt systematisch von der Planung über die Probenahme bis zur Auswertung und stellt nachvollziehbare Ergebnisse sicher. Sie bildet damit eine Grundlage für Gutachten, Prüfungen und Sanierungsmaßnahmen und trägt zur Sicherheit von Fachkräften und Bewohner:innen bei.







