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Ausgebremst: Tempolimit reduziert Luftschadstoffe

Simulationen in drei Beispielstädten im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigen, dass ein Tempolimit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts die Lärmbelastung stadtweit deutlich senken könnte. Zudem würde die Luftbelastung mit Schadstoffen aus dem Straßenverkehr tendenziell leicht zurückgehen.

von | 02.12.22

Ein Tempolimit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts könnte die Lärmbelastung sowie die Luftbelastung reduzieren. © AdobeStock
2.12.2022 Ι Simulationen in drei Beispielstädten im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigen, dass ein Tempolimit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts die Lärmbelastung stadtweit deutlich senken könnte. Zudem würde die Luftbelastung mit Schadstoffen aus dem Straßenverkehr tendenziell leicht zurückgehen.

Weniger Feinstaub durch Tempolimit

In den Simulationen zeigen sich enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Auch straßenverkehrsbedingte Luftschadstoffe, wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub (⁠PM10⁠) können durch Tempo 30 leicht zurückgehen. Die CO2-Emissionen werden kaum beeinflusst.

Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten als Ausnahme zulässig bleiben. Die Kommunen können das Risiko für lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.

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Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Ein Tempolimit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts könnte die Lärmbelastung sowie die Luftbelastung reduzieren. © AdobeStock

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