In Österreich gehören 26 Pestizidwirkstoffe zur PFAS-Stoffgruppe. Ihr Abbau in der Umwelt führt zur Freisetzung von TFA, einem nicht weiter abbaubaren Produkt.
Diese Pestizidwirkstoffe werden gemäß EU-Pestizidverordnung 1107/2009 auf EU-Ebene einer Wirkstoffprüfung unterzogen. Genehmigt werden sie dann von der EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten.
Luise Körner, Chemie-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert: „Das Gutachten ist alarmierend. Es belegt: Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pestizid nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden. Die deutsche Bundesregierung muss jetzt dringend Informationen einholen und Zulassungen in Deutschland überprüfen.“
Ewigkeitschemikalie im Trinkwasser
Körner zufolge konnte der BUND die Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat (TFA) in deutschem Mineral- und Leitungswasser nachweisen. Die Regierung müsse nun klären, welche Stoffe für diese Rückstände verantwortlich sind. Gleichsam müssten die Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft überprüfen, ob Pestizide die schädliche Substanz freisetzen.
„Auflagen für zugelassene PFAS-Pestizide, die beispielsweise in Trinkwasserschutzgebieten ausgebracht werden, müssen dann auf den Prüfstand“, fährt Körner fort. „Die zunehmende Verunreinigung mit Trifluoracetat muss gestoppt werden, um die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt zu schützen. Landwirtinnen und Landwirte brauchen Unterstützung, damit sie weniger Pestizide einsetzen oder ganz auf sie verzichten.“
PFAS-Pestizide belasten Grundwasser
In Österreich sind 1.612 chemische Pflanzenschutzmittel zugelassen, die 246 Pestizidwirkstoffe enthalten. 26 dieser Wirkstoffe gelten laut OECD-Kriterien zur PFAS-Stoffgruppe. Ihr Abbau in der Umwelt führt zur Freisetzung von TFA, einem nicht weiter abbaubaren Produkt. Somit verfehlen 12 % der derzeit in Österreich zugelassenen Pestizid-Produkte die gesetzlichen Anforderungen an eine Zulassung.
Im Gutachten des Europarechtlers Dr. Peter Hilpold von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck im Auftrag von Global 2000 heißt es: „Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pflanzenschutzmittel nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden. Wenn sich herausstellt, dass ein Abbauprodukt eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels das Grundwasser belastet, und wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zudem unannehmbare toxikologische Eigenschaften hat, dann erfüllt das betreffende Pflanzenschutzmittel nicht mehr die Anforderungen für eine Zulassung. In diesem Fall ist die Zulassung aufzuheben oder so zu ändern, dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen ist.“
Dieser Sachverhalt trifft laut Gutachten auch auf Pestizide zu, die die Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat freisetzen. TFA ist potenziell fortpflanzungsschädlich und extrem persistent.
Aus der österreichischen Wirkstoffstatistik für Pestizide geht hervor, dass im Jahr 2022 in Österreich 117.225 Kilogramm Pestizidwirkstoffe verkauft wurden, deren erwartbares Abbauprodukt die Ewigkeits-Chemikalie Trifluoracetat ist. Bei vollständigem “Umbau” dieser Wirkstoffe in TFA werden 41.278 Kilogramm der Ewigkeits-Chemikalie in die Umwelt emittiert.
Nähere Infos finden Sie in diesem Factsheet.