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Trifluoressigsäure: Einstufungsvorschlag für neue Gefahrenklassen

Die Bundesstelle für Chemikalien hat bei der ECHA ein Dossier zur Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) in neue Gefahrenklassen eingereicht. Bewertet wird TFA als fortpflanzungsgefährdend sowie sehr persistent und mobil.

von | 04.06.25

Trifluoressigsäure wird seit Jahren regelmäßig in deutschen Gewässern nachgewiesen.
Quelle: MD NAZMUL / Adobe Stock
Trifluoressigsäure

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Dossier zur Harmonisierung der Gefahreneinstufung von Trifluoressigsäure (TFA) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Die Erstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

TFA gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Im Dossier schlagen die deutschen Behörden vor, den Stoff als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) sowie als sehr langlebig (persistent) und sehr mobil (englisch: very persistent, very mobile – vPvM) einzustufen.

Trifluoressigsäure – Einstufung als reproduktionstoxisch und vPvM

Das BfR sieht bei TFA Hinweise auf eine Reproduktionstoxizität. Der Einstufungsvorschlag sieht die Kategorie 1B mit den Gefahrenhinweisen H360Df vor: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Dabei handelt es sich um eine reine Gefahreneinstufung und sagt nichts über die tatsächlichen Gesundheitsrisiken aus, da die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend sei.

„Der toxikologische Effekt wurde im Tiermodell erst bei TFA-Konzentrationen nachgewiesen, die deutlich oberhalb der Gehalte in der Umwelt liegen. Derzeit sind gesundheitliche Beeinträchtigungen deshalb nicht zu erwarten, wenn mit TFA belastetes Wasser oder Nahrungsmittel verzehrt werden“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Die neue Einstufung ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen, damit dies auch in Zukunft so bleibt.“

Das UBA bewertet TFA als sehr persistent und sehr mobil in der Umwelt. Diese Eigenschaften erschweren die Entfernung aus Trinkwasser und begünstigen weitreichende Umweltverbreitung. Die vorgeschlagene Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung lautet EUH451: „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.“

„Die Zahl und Mengen der Chemikalien, die zu TFA abbauen, steigen stetig. Die Einträge in die Umwelt müssen schnellstmöglich gesenkt werden, damit Umwelt und Trinkwasserressourcen nachhaltig geschützt werden“, so UBA-Präsident Dirk Messner.

Hintergrund: Vorkommen und Quellen von TFA

TFA wird seit mehreren Jahren regelmäßig in deutschen Gewässern nachgewiesen. Die Belastung wurde erstmals 2016 im Trinkwasser der Neckarregion dokumentiert. Der Stoff kann sowohl als Abbauprodukt fluorierter Pflanzenschutzmittel als auch durch atmosphärischen Abbau bestimmter fluorierter Treibhausgase wie R1234yf entstehen. Die Eintragsquellen gelten als vielfältig.

Auswirkungen auf bestehende Regelwerke

Die vorgeschlagene Einstufung könnte Folgen für die Genehmigung bestimmter Pflanzenschutzmittel sowie den Einsatz fluorierter Kältemittel haben. Bereits heute sind Ersatzstoffe wie Kohlenwasserstoffe, CO₂, Ammoniak oder Luft verfügbar, die TFA nicht freisetzen.

Weiteres Vorgehen auf europäischer Ebene

Das Dossier wurde von der ECHA veröffentlicht. Eine sechswöchige öffentliche Kommentierungsphase ist gestartet. Im Anschluss prüft der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA das Dossier sowie eingehende Stellungnahmen. Innerhalb von 18 Monaten wird eine Empfehlung des RAC an die EU-Kommission erwartet, die anschließend über eine Anpassung der CLP-Verordnung im Rahmen eines sogenannten ATP-Verfahrens (Anpassung an den technischen Fortschritt) entscheidet.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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