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Kreislaufwirtschaft: Förderung für die Gewinnung von Rohstoffen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat bereits im Dezember 2022 die Fördermaßnahme ERA-NET mit dem Ziel ausgeschrieben, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf dem Gebiet der nachhaltigen Rohstoffversorgung und der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu koordinieren. Am 30. März endet die Frist zur Abgabe der Vorschläge für die Förderung.

von | 23.03.23

Foto: Adobe Stock
Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft
23.03.2023 Ι Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat bereits im Dezember 2022 die Fördermaßnahme ERA-NET mit dem Ziel ausgeschrieben, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf dem Gebiet der nachhaltigen Rohstoffversorgung und der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu koordinieren. Am 30. März endet die Frist zur Abgabe der Vorschläge für die Förderung.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich auf die Bereitstellung von Rohstoffen aus primären Quellen fokussieren, verknüpft mit Nachhaltigkeitsaspekten, die für die Akzeptanz und Umsetzung der Rohstoffgewinnung eine Schlüsselrolle haben. Sie konzentriert sich dabei auf Innovationen auf dem Gebiet der Gewinnung von metallischen und mineralischen Rohstoffen. Projektvorschläge müssen den folgenden Förderschwerpunkt “Exploration und Bergbau für die Bereitstellung von Rohstoffen” beinhalten. Des Weiteren müssen Projektvorschläge mindestens ein Unterthema zur Nachhaltigkeit verpflichtend adressieren:

  • Umweltbewertung, Klimaschutz und Politikentwicklung für Nachhaltigkeit
  • Soziale Nachhaltigkeit: Gesundheit, Sicherheit, Öffentliche Wahrnehmung

Eine detaillierte Beschreibung der Themen ist hier zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen. Die in den Themenschwerpunkten skizzierten Forschungsbedarfe sind beispielhaft zu verstehen und schließen andere Fragestellungen oder weitere Forschungsbedarfe nicht aus.

Bewertung der eingereichten Projektvorschläge

Die zulässigen Projektskizzen werden mit Unterstützung eines internationalen Expertengremiums nach den folgenden Kriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche Exzellenz (Scientific Excellence),
  2. Bedeutung des Forschungsziels und Qualität des Verwertungsplans (Impact),
  3. Qualität des Projektmanagements und der Verbundstruktur (Quality and Efficiency of the Implementation).

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen wie Stiftungen oder Vereine mit Niederlassung in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt bekommen, z. B. durch inhaltliche Verknüpfung. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Die Förderung wird länderspezifisch gewährt. Eine Liste der an der Bekanntmachung beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen und Einzelheiten zu spezifischen nationalen bzw. regionalen Regelungen sind der Internetseite unter folgendem Link zu entnehmen.

Projektträger, Abgabe der Anträge

Der Zugang zum elektronischen Antragssystem erfolgt über die Internetseite des ERA-MIN Joint Transnational Call 2023. Alle verbindlichen Vorgaben zum Einreichungsverfahren und die zu verwendenden Vorlagen werden auf dieser Internetseite zentral zur Verfügung gestellt oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden.

Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Nachhaltigkeit Lützowstraße 109 10785 Berlin

Herr Dr.-Ing. Holger Grünewald Telefon: 0 30/2 01 99-31 83 Telefax: 0 30/2 01 99-33 30 E-Mail: h.gruenewald@fz-juelich.de

Zur ausführlichen Bekanntmachung des BMBF

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