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Zweiter Förderaufruf für industrielle Dekarbonisierungsprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den zweiten Förderwettbewerb im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz eröffnet. Unternehmen können Vorhabenskizzen für CO2-arme Produktionsverfahren bis Ende Februar 2026 einreichen.

von | 19.01.26

Der Förderaufruf unterstützt Investitionen und Entwicklungsprojekte zur industriellen Dekarbonisierung.
Quelle: studio v-zwoelf / AdobeStock
EU Klimaschutz Dekarbonisierung Industrie Unternehmen Umwelt Förderaufruf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen zweiten Förderungsaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Unternehmen können damit erneut Fördermittel für Projekte zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beantragen.

Der aktuelle Förderaufruf betrifft Investitions- sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Reduzierung von CO2-Emissionen in der Industrie. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) ist zuständig für die Betreuung der entsprechenden Teilmodule.

Fokus auf energieintensive Industrieprozesse

Adressiert werden insbesondere Unternehmen mit energieintensiven Produktionsanlagen, die durch Investitionen ihre CO2-Emissionen deutlich senken wollen.

Die Voraussetzung ist eine geplante Emissionsminderung von mindestens 40 Prozent in der Produktion. Angesprochen sind unter anderem Unternehmen aus der Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkindustrie. Die Förderung ist jedoch branchenweit offen.

Die Fördermöglichkeiten beginnen bei Projektvolumina von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie einer Million Euro für große Unternehmen. Für größere Projekte mit einem Volumen über 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Förderhöhe und Auswahlverfahren

Im Rahmen des Wettbewerbs können für Investitionsvorhaben Zuschüsse von bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen beantragt werden. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben liegt die maximale Förderhöhe bei 35 Millionen Euro. Grundlage der Förderung ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission.

Unternehmen haben bis zum 28. Februar 2026 Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen. Die Bewertung erfolgt nach Ablauf der Frist durch das KEI anhand festgelegter Auswahlkriterien.

Ergänzende Förderung für CCU und CCS

Parallel zum aktuellen Aufruf ist auch der zweite Förderaufruf für CCU- und CCS-Projekte gestartet. Diese Vorhaben betreut der Projektträger Jülich im Rahmen eines separaten BIK-Moduls.

Informationsangebot für Unternehmen

Zur Unterstützung bei der Antragsstellung bietet das KEI Ende Januar einen digitalen Workshop an, in dem die Anforderungen sowie der Ablauf des Förderverfahrens vorgestellt werden.

Mit der BIK-Förderung verfolgt das BMWE das Ziel, industrielle Transformationsprozesse frühzeitig zu unterstützen und die Einführung CO2-armer Technologien im industriellen Maßstab voranzubringen.

Weitere Infos

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