Die Bundesregierung hat mit dem geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz, Änderungen am Umweltrechtsbehelfsgesetz sowie der Föderalen Modernisierungsagenda mehrere Vorgaben zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen kommentiert diese Initiativen nun aus Umweltsicht.
Der SRU erkennt an, dass schnellere Verfahren für zentrale Infrastrukturprojekte und für den Weg zur Klimaneutralität wichtig sind. Gleichzeitig betont das Gremium, dass Beschleunigung kein Selbstzweck sei. Sie müsse sich am gesetzlichen Kontrollauftrag und am erforderlichen Prüfaufwand messen lassen.
Vorrang für Verkehrsvorhaben kritisch bewertet
Im geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz sieht der SRU mehrere Maßnahmen, die Umwelt- und Naturschutzbelange schwächen könnten. Der vorgesehene Vorrang für zahlreiche Verkehrsvorhaben könne dazu führen, dass Umweltaspekte in Abwägungsprozessen systematisch zurücktreten.
Auch die geplante Änderung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für bestimmte Bundesprojekte lehnt der Umweltrat ab. Der Vorrang der Realkompensation sollte erhalten bleiben. Sollte der Gesetzgeber dennoch an den Änderungen festhalten, sei eine zügige Verabschiedung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Naturflächenbedarfsgesetzes erforderlich.
Keine empirischen Belege für Klagehemmnisse
Die vorgesehene Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes bewertet der SRU ebenfalls kritisch. Nach Einschätzung des Gremiums stützen empirische Daten nicht die Annahme, dass Verbandsklagen ein wesentliches Hemmnis für Infrastrukturprojekte darstellen.
Warnung vor weitreichender Deregulierung
Auch die Föderale Modernisierungsagenda enthält aus Sicht des SRU Neuerungen, die das Umweltschutzniveau sowohl prozedural als auch materiell senken könnten. Der Umweltrat warnt vor einer Deregulierung, die Umweltgüter wie Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sowie die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können.
Insgesamt bemängelt der SRU, dass die aktuellen Initiativen den Stand des Wissens zur Umsetzung von Gesetzen und zu Möglichkeiten einer zügigen Implementation zu wenig berücksichtigen. Eine vorschnelle Absenkung von Standards könnte am Ende weder die angestrebte Beschleunigung erreichen noch das Vertrauen von Verwaltung und Öffentlichkeit stärken.







