Niederländische Bürger und Unternehmen werden in den kommenden Jahren einen steigenden Bedarf an sauberem Trinkwasser haben. Die Gewinnung wird durch die industriellen Einleitungen in Deutschland immer teurer. In dem Brief erinnern die in RIWA-Rijn zusammengeschlossenen Trinkwasserversorger daran, dass die Bundesregierung zusammen mit den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden Mitinitiator eines europäischen PFAS-Verbots ist. RIWA-Rijn-Direktor Gerard Stroomberg:
„Die deutsche Regierung ist der Ansicht, dass PFAS-Verbindungen so schädlich sind, dass sie europaweit verboten werden sollten. Wir fordern die Ministerin auf, schon jetzt Grenzwerte für die Einleitung von PFAS-Verbindungen in den Rhein festzulegen. So lang, bis das PFAS-Verbot in Kraft tritt. Unsere Trinkwasserquelle für 5 Millionen Menschen in den Niederlanden verdient den höchstmöglichen Schutzniveau.“
Durchsetzung von Regeln
Die Vermeidung von Verschmutzung ist von entscheidender Bedeutung. Denn was nicht flussaufwärts in den Rhein eingeleitet wird, muss von den niederländischen Trinkwasserversorgern auch nicht herausgenommen werden. Um diese Situation zu verbessern, setzt RIWA-Rijn auf internationale Zusammenarbeit. Sie fordern die Festlegung und Durchsetzung von Regeln. Dabei ist es wichtig, dass die Genehmigungen für industrielle Einleitungen Emissionsgrenzwerte enthalten, die die Trinkwasserfunktion des Flusses schützen. Aus dem Jahresbericht von RIWA-Rijn geht hervor, dass die PFAS-Konzentrationen im Rhein (Summe von 23 PFAS-Verbindungen) im Jahr 2023 den vom RIVM empfohlenen Trinkwasserrichtwert um das 3- bis 4-fache überschritten.
Beste Technik ermitteln
In Deutschland schreibt die Regierung keine verbindlichen Emissionsgrenzwerte für die Einleitung von PFAS-Verbindungen vor. Einzige Ausnahme ist PFOS. Aus diesem Grund werden z. B. in Nordrhein-Westfalen in den industriellen Einleitungsgenehmigungen Orientierungswerte für eine Summe von 14 PFAS-Verbindungen verwendet, die rechtlich nicht durchsetzbar sind. Selbst eine Überschreitung dieser Orientierungswerte um ein Faktor 10 hat keine rechtlichen Konsequenzen. Für das Fehlen von Emissionsgrenzwerten wird auf das Fehlen einer besten verfügbaren Technik (BVT) für die Behandlung von PFAS aus Industrieabwässern verwiesen. Diese „beste Technik“ soll in Zusammenarbeit mit der Industrie im europäischen Rahmen ermittelt werden und erst dann kann die Bundesregierung Emissionsgrenzwerte festlegen. RIWA-Rijn hält dies für den falschen Weg. Gesetzlich durchsetzbare Grenzwerte, möglicherweise mit einer Umsetzungsfrist, werden die Industrie dazu veranlassen, schneller bessere Reinigungstechniken oder möglicherweise Alternativen zu PFAS-Verbindungen zu entwickeln.
Erinnerung an Rheinübereinkommen
In diesem Jahr feiern wir das 25-jährige Bestehen der Übereinkommen zum Schutz des Rheins. Auszug aus Artikel 5 stellt sicher, „dass das Einleiten von Abwasser, das die Gewässerqualität beeinträchtigen kann, einer vorherigen Genehmigung bedarf oder einer allgemein verbindlichen Regelung unterliegt, mit der Begrenzungen der Emissionen festgelegt werden.“ Und auch nach Artikel 14 der Europäischen Richtlinie über Industrieemissionen „kann die zuständige Behörde strengere Genehmigungsauflagen festlegen als diejenigen, die durch den Einsatz der in den BVT-Schlussfolgerungen beschriebenen besten verfügbaren Techniken erreicht werden können. Die Mitgliedstaaten können Vorschriften erlassen, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, solche strengeren Auflagen festzulegen.“
Wasserqualitätsziele für den Rhein nicht erreicht
Am Dienstag, den 3. September 2024, veröffentlicht die RIWA-Rijn ihren Jahresbericht für 2023. Dieser Bericht beschreibt die Wasserqualität des niederländischen Teils des Rheineinzugsgebiets im Jahr 2023. Und zwar am Grenzübergang Lobith und an den Entnahmestellen Nieuwegein, Nieuwersluis und Andijk. Auch in diesem Jahr kommt RIWA-Rijn zu dem Schluss, dass eine große Anzahl von Stoffen die ERM-Zielwerte überschreitet. Dies hat zur Folge, dass die Wasserversorger nicht in der Lage sind, mit einfachen natürlichen Reinigungsmethoden sauberes und gesundes Trinkwasser herzustellen. Auch das Ziel von Artikel 7.3 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (… den für die Trinkwassergewinnung erforderlichen Reinigungsgrad zu verringern.) wird nicht erreicht.
Stroomberg: „Insbesondere die Belastung mit Stoffen aus dem kommunalen Abwasser, wie z.B. Arzneimittelrückstände, nimmt zu. Dies steht im Widerspruch zum 30%igen Reduktionsziel der Rhein-Ministerkonferenz für 2020. Um die Medikamentenrückstände zu reduzieren, ist es wichtig, die Verbesserung der Kläranlagen zu beschleunigen.“