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Patentschutz: 3-stufiges Trennverfahren rechtsbeständig

Das US-Patentamt hat die Rechtsbeständigkeit des Patents auf einen 3-stufigen Prozess von Evonik für effiziente Biogasaufbereitung mittels Sepuran Green Membranen bestätigt. Auf dieser Entscheidungsgrundlage können Biogasprojekte in den USA, die das patentierte Trennverfahren nutzen, weiterhin exklusiv von Evonik und deren Partnern angeboten und realisiert werden. Die Entscheidung des US-Patentamtes gilt außerdem für Biogasprojekte außerhalb der USA, sofern diese das patentierte Trennverfahren sowie in den USA hergestellte, verfahrenswesentliche Bauteile nutzen. 

von | 19.10.22

Das US-Patentamt hat die Rechtsbeständigkeit des Patents auf einen 3-stufigen Prozess von Evonik für effiziente Biogasaufbereitung mittels Sepuran Green Membranen bestätigt. © Evonik
19.10.2022 Ι Das US-Patentamt hat die Rechtsbeständigkeit des Patents auf einen 3-stufigen Prozess von Evonik für effiziente Biogasaufbereitung mittels Sepuran Green Membranen bestätigt. Auf dieser Entscheidungsgrundlage werden Biogasprojekte in den USA, die das patentierte Trennverfahren nutzen, weiterhin exklusiv von Evonik und deren Partnern angeboten und realisiert. Die Entscheidung des US-Patentamtes gilt zudem für Biogasprojekte außerhalb der USA, sofern diese das patentierte Trennverfahren sowie in den USA hergestellte, verfahrenswesentliche Bauteile nutzen.

Gasseparation mit Hohlfasern

Evonik hat einen Gasseparationsprozess entwickelt, in dem  Gasgemische besonders effizient und kostengünstig aufbereitet werden können. Außerdem bietet das patentierte Verfahren einen geringeren apparativen und energetischen Aufwand sowie eine hocheiffiziente Aufreinigung. Dies ermöglicht höchste Methanreinheiten und geringen Methanschlupf. Das angereicherte Gas kann direkt ins Erdgasnetz eingespeist werden.

Wesentlicher Bestandteil des patentierten Trennverfahrens sind die innovativen Hohlfasermembranen von Evonik. Sie bestehen aus einem eigens entwickelten Hochleistungskunststoff, der sehr druck- und temperaturbeständig ist. Zudem weist er eine sehr hohe Selektivität auf. In Verbindung mit der patentierten 3-stufigen Membranverschaltung können die Energiekosten von Biogasaufbereitungsanlagen optimiert werden.

„Die Entscheidung des US-Patentamtes bestätigt eindeutig den Innovationsgehalt und die Technologieüberlegenheit unserer Biogasaufbereitungsmembranen“, sagt Maureen Schäfer, Leiterin des Membrangeschäfts von Evonik in Amerika. „Für unsere Kunden ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal, um den weltweiten Biogasmarkt weiterhin gemeinsam und verlässlich zu entwickeln.“

Siegel für zertifizierte Vertragspartner

Evonik gewährt seinen Vertragspartnern mit dem Bezug von Sepuran Green Membranen eine Lizenz zur Nutzung dieses 3-stufigen Trennverfahrens. Mit dem Kauf einer vom Evonik-Vertragspartner errichteten Biogasaufbereitungsanlage mit Green Membranen, darf diese  vom Anlagenbetreiber nach dem patentgeschützten Verfahren betrieben werden.

Evonik hat ein Siegel für Anbieter von effizienten Biogasaufbereitungsanlagen mit Sepuran Green Membranen eingeführt. Daran können Anlagenbetreiber direkt erkennen, welche Anlagenbaupartner die patentierte 3-stufige Verschaltung anbieten dürfen.

Zur Webseite von Evonik

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Das US-Patentamt hat die Rechtsbeständigkeit des Patents auf einen 3-stufigen Prozess von Evonik für effiziente Biogasaufbereitung mittels Sepuran Green Membranen bestätigt. © Evonik

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