Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt zentrale Vorhaben des Maßnahmenpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Nach Einschätzung des Verbands greifen insbesondere die Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung des Außenhandels langjährige Forderungen der Branche auf.
Verbände begrüßen wirtschaftspolitische Maßnahmen
Positiv bewertet die BVE zudem die geplante 1:1-Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Der vorgesehene Verzicht auf zusätzliche nationale Vorgaben, die Begrenzung des Anwendungsbereichs und die risikobasierte Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten sollen zu mehr Rechtsklarheit und geringeren bürokratischen Belastungen führen.
Außenhandel und Energieversorgung im Fokus
Nach Auffassung der BVE stärken auch die geplante Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsstrategie sowie neue Freihandels- und Investitionsabkommen die Wettbewerbsfähigkeit exportorientierter Unternehmen. Als weiteren positiven Schritt hebt der Verband die angekündigte Beschleunigung des Ausbaus der Verteilnetze hervor.
„Die Bundesregierung hat sich offenbar auf den Weg gemacht und das in die richtige Richtung. Das Maßnahmenpaket enthält viele richtige Ansätze, nun müssen konkrete Entlastungen folgen. Wer den Industriestandort Deutschland stärken will, muss die Ernährungsindustrie fokussieren. Als drittgrößte Industriebranche sichert sie täglich die Versorgung der Bevölkerung, bietet mehr als 600.000 Menschen Arbeit – vielen davon im ländlichen Raum – und steht zugleich unter erheblichem Kosten- und Regulierungsdruck“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE.
Arbeitgeberverband fordert weitere Entlastungen
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) bewertet die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ebenfalls überwiegend positiv. Dazu zählen unter anderem die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen bei Schicht- und Wochenendarbeit.
Kritisch sieht die ANG hingegen, dass die Bundesregierung keine Reform der Entgeltfortzahlung durch Karenztage vorsieht. Die angekündigten Änderungen bei der Krankschreibung bewertet der Verband zwar als Beitrag zur Missbrauchskontrolle, er erwartet davon jedoch keine unmittelbare finanzielle Entlastung der Unternehmen.
„Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung enthält solide Ansätze zum Bürokratieabbau und gibt den Betrieben mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Dass die Chance für eine strukturelle Entlastung bei den Entgeltfortzahlungen durch Karenztage verpasst wurde, ist mehr als bedauerlich. Eine Regelung hierzu hätte die Eigenverantwortung gestärkt und die ausufernden Lohnnebenkosten spürbar gedämpft“, sagt Kim Cheng, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).







