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EU-Kommission: Null-Schadstoff-Paket veröffentlicht

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Thema:
Autor: Charlotte Quick

©AdobeStock
28.10.2022 Ι Diese Woche hat die EU-Kommission ihr „Null-Schadstoff“-Paket veröffentlicht. Eine Neuerung ist, dass die erweiterte Herstellerverantwortung verankert wird, wodurch das Verursacher-Prinzip präziser greift: Erstmals werden Akteure, deren Produkte die Gewässer verunreinigen, in die Pflicht genommen. Mit Hilfe der geplanten Maßnahmen sollen Umwelt- und Gewässerschutz besser umzusetzen sein.

Der Verband kommunaler Unternehmen, VKU, versorgt 90 Prozent aller Einwohner in Deutschland mit Trinkwasser und entsorgt 44 Prozent des Abwassers. Karsten Specht, Vizepräsident des VKU gibt ein Statement zur erweiterten Herstellerverantwortung.

 Schadstoffeinträge vermeiden

„Mit der Herstellerverantwortung sorgt die EU-Kommission für einen lang ersehnten Paradigmenwechsel: Sie nimmt die Verursacher von Schadstoffeinträgen und Hersteller erstmals in die Pflicht und schafft Anreize, um Verunreinigungen zu vermeiden. Das kann den Schutz unsere Gewässer vor Schadstoffen deutlich verbessern.“

Specht erläutert, dass es besser sei, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden oder zumindest Einträge zu reduzieren – statt die Gewässer erst im Nachhinein von Schadstoffen zu befreien.

Dies erzielt die Kommission, indem sie die Herstellerverantwortung in der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie verankert. Specht ergänzt, dass somit allerdings noch Konkretisierungsbedarf durch die Mitgliedsstaaten besteht. Er resümiert, dass die EU-Kommission die Hersteller von Schadstoffen nun stärker in die Pflicht nimmt, eine zentrale und überfällige Weiterentwicklung sei. Diese bildet einen Meilenstein europäischer Umweltpolitik.

Null-Schadstoff-Ziel konsquent beachten

Specht betont die Notwendigkeit, dass das Null-Schadstoff-Ziel auch in sämtlichen anderen Politikfeldern beachtet wird. Dazu gehöre auch, dass das Instrument der Herstellerverantwortung konsequent angewandt wird. Als Beispiel nennt Specht die Umsetzung der EU-Strategie über Arzneimittel in der Umwelt, damit schädliche Stoffe gar nicht erst in Verkehr gebracht, ihr Einsatz verringert oder ihre Auswirkungen auf die Gewässer reduziert werden. Auf das Null-Schadstoff-Ziel sollten auch die weiteren Initiativen des Green Deal einzahlen. Um Nährstoff- und Spurenstoffeinträgen weiter zu reduzieren, erhöht die EU-Kommission zudem die Anforderungen an Kläranlagen.

„Welche Anlagen konkret für eine wirksame Spurenstoffreduzierung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geeignet sind, muss sorgfältig geprüft werden. Aus VKU-Sicht braucht es dazu klare Kriterien, die auch die Situation vor Ort berücksichtigen und den Betreibern die notwendige Planungssicherheit und Investitionssicherheit geben“, so Specht.

Klimaneutralität und Gewässerschutz

Karsten Specht ergänzt: „Die EU-Kommission schlägt außerdem vor, das Ziel der Kommunalabwasserrichtlinie zu erweitern, unter anderem auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Klimaneutralität bis 2040. Das begrüßt der VKU – insbesondere die Fortsetzung der Förderung für wirtschaftlich zu hebende Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft.“

Bereits heute produzieren zwei Drittel aller Abwasserentsorger selbst Strom, erklärt Specht. Die Bedingungen, unter denen sich kommunale Abwasserentsorger im Ausbau erneuerbarer Energien engagieren können, müssen vereinfacht und erleichtert werden. Zudem dürfe das Klimaneutralitätsziel nicht das Ziel, die Gewässerbelastung durch Abwassereinträge weiter zu reduzieren, konterkarieren. Das heißt mehr Energieeffizienz-Anforderungen dürfen nicht die Reinigung der Abwässer gefährden. „Deswegen sollte das Klimaneutralitätsziel 2040 eng mit den europäischen Gewässerschutzzielen verzahnt werden“, schlägt Specht abschließend vor.

Zur Webseite des VKU

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