Viele EU-Mitgliedstaaten erreichen die Zielvorgaben zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Siedlungsabfällen nach wie vor nicht. Ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt deutliche Defizite bei den Recyclingkapazitäten, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Abfallbewirtschaftungsplänen auf.
Unterschiede bei den Fortschritten der Mitgliedstaaten
Der Europäische Rechnungshof hat festgestellt, dass zahlreiche EU-Länder Schwierigkeiten haben, die Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie und weitere Vorgaben zu erfüllen. Trotz rechtlicher Zielsetzungen und steigender EU-Förderung für kreislauforientierte Maßnahmen gelangt weiterhin zu viel Hausmüll auf Deponien. Die Prüfer weisen darauf hin, dass in einigen Staaten kaum Fortschritte erzielt wurden und Vertragsverletzungsverfahren nur verzögert eingeleitet wurden.
Recyclingmarkt steht unter wirtschaftlichem Druck
Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist die eingeschränkte Tragfähigkeit der Recyclingindustrie. In mehreren Mitgliedstaaten sind die Kapazitäten für die Sortierung und Aufbereitung knapp oder rückläufig. Besonders im Bereich des Kunststoffrecyclings gefährden hohe Kosten, eine geringe Nachfrage und die Konkurrenz durch importierte Neuware aus Nicht-EU-Ländern den Betrieb bestehender Anlagen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, das Geschäftsproblem der Branche zu analysieren und vorrangig Probleme auf dem Markt für Sekundärrohstoffe zu identifizieren.
Fehlende getrennte Sammlung und nicht kostendeckende Gebühren
In vielen Regionen wird ein zu geringer Anteil der Siedlungsabfälle getrennt erfasst, was die Sortierung und Verwertung erheblich erschwert. Zudem decken die von Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Entsorgungsgebühren laut Bericht nicht immer die tatsächlichen Kosten der Abfallbewirtschaftung. Instrumente wie mengen- oder gewichtsabhängige Gebühren sind nur eingeschränkt etabliert, obwohl sie das Trennverhalten positiv beeinflussen könnten.
„Die Kreislaufwirtschaft ist sehr wichtig, damit die EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden können. Deshalb sollte die EU die Voraussetzungen für eine tragfähige Recyclingindustrie schaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle. Steuerliche Anreize sowie Gebühren, die abhängig vom Volumen oder Gewicht des verursachten Mülls erhoben werden, können dazu motivieren, Abfälle zu trennen und so die Menge an Restmüll zu verringern“, so Stef Blok, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war.
Verzögerungen bei nationalen Projekten
Eine Prüfung ausgewählter EU-geförderter Abfallbewirtschaftungsprojekte zeigte Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Die untersuchten Mitgliedstaaten Griechenland, Polen, Portugal und Rumänien verzeichneten insgesamt nur langsame Fortschritte beim Aufbau effizienter Abfallwirtschaftssysteme.
Öffentliche Mittel sind knapp, finanzielle Instrumente wie Pfandsysteme, erhöhte Deponiegebühren oder nutzungsabhängige Abfallgebühren werden bislang nur begrenzt eingesetzt. Die teilweise stark unterschiedlichen Deponiegebühren führen zudem dazu, dass Abfälle über Grenzen hinweg aus wirtschaftlichen Gründen verlagert werden.
Ausblick: Neuer EU-Rechtsrahmen angekündigt
Ein geplanter Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft, den die Europäische Kommission im Jahr 2026 vorlegen will, soll Lösungen für die strukturellen Probleme des Recyclingmarkts bieten und die Nachfrage nach recycelten Materialien stärken. Die EU-Mittel zur Unterstützung nationaler Maßnahmen stammen überwiegend aus der Kohäsionspolitik sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität.







