In einem Schreiben vom 20. Januar 2026 an Bundesumweltminister Carsten Schneider nimmt die Deutsche Phosphor Plattform Stellung zu einem Vorschlag der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), die Rückgewinnungspflicht für Phosphor von 2029 auf 2039 zu verschieben.
Die DPP lehnt darin eine Verschiebung der gesetzlichen Phosphorrückgewinnungspflicht über 2029 hinaus entschieden ab. Die Rückgewinnung von Phosphor dient der Sicherung eines endlichen und kritischen Rohstoffs, der Stärkung der Rohstoffsouveränität sowie der Reduzierung von Schadstoffeinträgen in Böden. Eine Fristverlängerung würde Investitionen entwerten, den Markthochlauf bremsen und das Vertrauen in verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen schwächen.
Nach Einschätzung der DPP ist die Phosphorrückgewinnung bereits heute technisch umsetzbar. Zahlreiche Groß-, Pilot- und Demonstrationsanlagen befinden sich im Betrieb, Bau oder in der Inbetriebnahme, weitere sind in Planung. Relevante Massenströme von Klärschlammaschen könnten kurzfristig zur Herstellung marktfähiger Recyclingdünger genutzt werden. Die Annahme, dass nur ein geringer Teil der Betreiber die Vorgaben bis 2029 erfüllen könne, wird daher nicht geteilt.
Statt einer Fristverschiebung fordert die DPP klare Übergangslösungen mit wirksamen Anreizmechanismen. Nur ein verbindlicher Zeitplan schafft Investitionssicherheit für Kommunen, Betreiber und Technologieanbieter. Eine Aufweichung der Vorgaben gefährde zudem die Monoklärschlammverbrennung, erhöhe volkswirtschaftliche Risiken und schwäche Deutschlands Vorreiterrolle in Europa. Die DPP spricht sich für einen stabilen Rechtsrahmen ab 2029 aus und bietet ihre fachliche Unterstützung für die Ausgestaltung praktikabler Übergangsinstrumente an.
Hier finden Sie das Schreiben in voller Länge.







