Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 57. MAK- und BAT-Werte- Liste vorgelegt. Die Liste für die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) und biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) wurde an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben und dient als wesentliche Grundlage für notwendige Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz. Sie ist damit ein relevanter Teil der wissenschaftlichen Politikberatung, die sich die DFG in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht hat. Die Liste enthält in diesem Jahr 95 Änderungen und Neuaufnahmen. Sie ist in digitaler Fassungt in deutscher, englischer und spanischer Sprache im Open Access verfügbar. Damit trägt die Kommission auch auf internationaler Ebene zur Weiterentwicklung und zum aktiven Arbeitsschutz bei.
In der aktuellen Liste legte die Kommission neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen fest. Hauptsächlich wegen des Verbots von verbleitem Benzin ist die Belastung der Allgemeinbevölkerung in den Industrienationen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen; dies macht sich auch an kontinuierlich sinkenden Blutbleiwerten bemerkbar. Am Arbeitsplatz stellt Blei jedoch immer noch ein größeres Problem dar. Mithilfe neuer Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung und zur Organschädigung durch Blei konnte die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert werden. So ließ sich für Blei ein BAT-Wert von 150 μg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung, der Schädigung des Nervensystems, schützt.
In den Körper aufgenommenes Blei wird für viele Jahre in den Knochen gespeichert und ist im Blut nachweisbar. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten sind für Blei nicht möglich. Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung konnte jedoch umgekehrt aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m³ abgeleitet werden. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem ist allerdings auch bei Einhaltung des BATbeziehungsweise MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet wurde.
Neu: Vorgehensweise bei überlangen Arbeitszeiten und Umgang mit geruchsintensiven Stoffen
Um eine hohe wissenschaftliche Qualität der Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe zu gewährleisten, aktualisiert die Kommission regelmäßig ihre Vorgehensweisen. So wurden im Abschnitt I der MAK- und BAT-Werte-Liste zwei neue Textpassagen eingebracht: eine dazu, wie bei regelmäßig längerer Arbeitszeit mit den für acht Stunden konzipierten MAK-Werten umzugehen ist. Bei der anderen handelt es sich um eine grundlegend überarbeitete und ergänzte Passage zum Umgang mit geruchsintensiven Arbeitsstoffen bei der Grenzwertsetzung.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz- Konzentrationen) – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, denen ein Mensch sein
Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte, BAT-Werte). In der MAK- und BAT-Werte-Liste finden sich weiterhin Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff- Referenzwerte (BAR). Aus den sogenannten Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Aufnahme eines Stoffes über die Atemwege ergeben würde.
Transparente Entscheidungsprozesse – Kommentare bis Ende 2021 möglich
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen.
Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2021 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Alle von der Kommission erarbeiteten Stoffbegründungen und Methodenbeschreibungen sowie die jährlich erscheinende MAK- und BAT-Werte-Liste sind in der MAK-Collection for Occupational Health and Safety auffindbar. Derzeit wird die Vervollständigung der neuen Internetplattform durch die ZB MED vorangetrieben. Neben den aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit der Kommission sollen so alle Veröffentlichungen im Open Access zugänglich gemacht und die Erkenntnisse für eine umfassende Nachnutzung aufbereitet werden.
Weiter Informationen: www.dfg.de/mak.