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Anlagenbau für Klärschlamm-Monoverbrennung in Hürth

Die Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH (KVR) errichtet in Hürth-Knapsack eine Anlage zur Klärschlamm-Monoverbrennung. Das Projekt wird gemeinsam vom Wasserverband Eifel-Rur, dem Erftverband und der RWE Power AG getragen. Ziel ist die langfristige Verwertung von Klärschlämmen aus rund 70 Kläranlagen.

von | 26.05.26

Mitarbeitende u. a. vom Wasserverband Eifel-Rur, dem Erftverband und der RWE Power AG auf der Baustelle der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Hürth-Knapsack
Quelle: KVR GmbH/Klaus Görgen
KVR GmbH Klärschlamm Monoverbrennung Anlage Wasserverband Eifel-Rur, Erftverband RWE Power AG Hürth-Knapsack

Die Bauarbeiten der Klärschlamm-Monoverbrennung der Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH (KVR) in Hürth-Knapsack erreichen den nächsten Bauabschnitt. Nach Angaben der Projektpartner ist der Massivbau der Ofenhalle inzwischen abgeschlossen, erste Bauteile für die Wirbelschichtverbrennung und den Kessel wurden bereits montiert. Als nächster Schritt beginnt nun der Einbau der Maschinentechnik. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Nächster Bauabschnitt gestartet

Die neue Anlage soll gewährleisten, dass die Klärschlämme der beteiligten Wasserverbände künftig gemäß den Vorgaben der novellierten Klärschlammverordnung verwertet werden können. Dies betrifft die Entsorgungssicherheit für rund 1,85 Millionen Menschen.

Ab 2029 sollen der Erftverband und der Wasserverband Eifel-Rur jährlich bis zu 148.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm nach Hürth-Knapsack liefern. Die Anlage ist auf eine Gesamtkapazität von 180.000 Tonnen ausgelegt. RWE Power übernimmt die Logistik für den verbleibenden Anteil bis zur Anlagenkapazität.

Weitere Baufortschritte geplant

Bis zum Sommer soll der Klärschlammbunker als Zwischenspeicher vor der Verbrennungsanlage fertiggestellt werden. Im Herbst ist der Einhub der beiden Trockner geplant. Sie senken den Wassergehalt des mechanisch entwässerten Klärschlamms auf etwa 60 Prozent. Die Trockner zählen neben Ofen und Dampferzeuger zu den zentralen Komponenten der Anlage.

Hintergrund zur Klärschlammverordnung

Ab dem Jahr 2029 darf Klärschlamm nicht mehr wie bisher beispielsweise in Kraftwerken mitverbrannt werden. Dadurch entstehen neue Anforderungen an Verwertungswege und Infrastruktur. Der Klärschlamm wird künftig thermisch verwertet, also als Vorstufe zur ebenfalls ab 2029 gesetzlich vorgeschriebenen Phosphor-Rückgewinnung.

„Eine nachhaltige Wasserwirtschaft braucht verlässliche Entsorgung und Ressourcenschonung. Die Monoverbrennung schafft die Voraussetzung, Phosphor ab 2029 gezielt zurückzugewinnen – ein wichtiger Schritt im Interesse unserer Verbandsmitglieder“, so Prof. Heinrich Schäfer vom Erftverbandvorstand.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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